Teilnahmebedingungen

Internationaler Müller-Thurgau-Preis 2022

Art. 1
Zum Wettbewerb können nur Stillweine der Rebsorte Müller-Thurgau angestellt werden.

Art. 2
Zum Wettbewerb zugelassen sind Müller-Thurgau-, Rivaner- und Riesling x Silvaner-Weine des Jahrgangs 2021 aus allen Weinanbaugebieten der Welt.

Art. 3
Die angestellten Weine dürfen nicht über den Discount vertrieben werden. Der Flascheninhalt der angestellten Weine darf max. 750 ml betragen.

Art. 4 Weingüter, Winzergenossenschaften, Weinkellereien, Importeure und Fachgroßhändler können Weine anstellen.

Art. 5
Weine, die angestellt werden, müssen einer der folgenden fünf Kategorien zuzuordnen sein:
Kategorie I: trocken, bis 9 g/l Restzucker und bis 94,6 g/l vorhandener Alkohol
Kategorie II: trocken, bis 9 g/l Restzucker und ab 94,7 g/l vorhandener Alkohol
Kategorie III: halbtrocken, ab 9 g/l bis unter 18 g/l Restzucker
Kategorie IV: lieblich, ab 18 g/l bis unter 90 g/l Restzucker
Kategorie V: Edelsüße Spezialitäten ab 90 g/l Restzucker (Botrytis & Eiswein)
Hier sind auch die Jahrgänge 2019 und 2020 zugelassen!

Art. 6
Jeder Teilnehmer (siehe Art. 4) kann insgesamt maximal vier Weine zum Wettbewerb anmelden.

Art. 7
a) Zum Zeitpunkt der Anstellung müssen pro Wein noch mindestens 600 Flaschen vorrätig sein.
b) Zum Zeitpunkt der Siegerehrung müssen von jedem Siegerwein noch mindestens 100 Flaschen vorrätig sein. Die Teilnehmer erklären sich bereit, zur Siegerehrung je 12 Flaschen des Siegerweines zur Verfügung zu stellen.

Art. 8
Die Teilnahmegebühr beträgt pro Wein 48.- EUR inkl. 19% MWSt. Die Teilnahme ist erst nach Eingang des Betrages auf dem Konto des Veranstalters möglich.
Bankverbindung:
IBAN: DE02 6906 1800 0006 0450 06
BIC: GENODE61UBE
Volksbank Überlingen

Art. 9
Jeder Wein muss mit einem vollständig ausgefüllten Weinpass angestellt und frei Haus zugesandt werden. Bank- und Zollgebühren trägt der Ansteller. Anmeldungen ohne vollständig ausgefüllten Weinpass können nicht berücksichtigt werden.

Art. 10
Sollte ein Wein in einer falschen Kategorie angestellt werden, wird er entsprechend dem Restzucker- und Alkoholgehalt der korrekten Kategorie zugeordnet.

Art. 11
Anstellungen werden zwischen dem 01. April und dem 14. Mai 2022 angenommen.

Art. 12
Von jedem Wein müssen drei Flaschen in Begleitung des jeweiligen Weinpasses an folgende Adresse geschickt werden:
BodenseeWein e. V.
Internationaler Müller-Thurgau-Preis 2022
c/o Winzerverein Hagnau
Strandbadstr. 7
D-88709 Hagnau

Art. 13
Einsendeschluss der Weine ist der 22. Mai 2022. Spätere Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.

Art. 14
Die Verkostung wird vom Verein BodenseeWein e. V. durch eine unabhängige Fachjury durchgeführt.

Art. 15
Alle angestellten Weine werden blind verkostet und nach dem amtlich anerkannten DLG-Prüfschema bewertet.

Art. 16
Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Art. 17
In jeder Kategorie werden die Erst- bis Drittplatzierten sowie die besten 30% ausgezeichnet.

Art. 18
Die Sieger der einzelnen Kategorien werden im Rahmen einer feierlichen Abschlussveranstaltung im Spiegelsaal des neuen Schlosses Meersburg am 05. Juli 2022 geehrt.

Zeitplan des Wettbewerbs
Einsendung der Proben: 01. April bis 14. Mai 2022
Verkostung und Bewertung: 30. Mai 2022
Abschlussveranstaltung / Siegerehrung 05. Juli 2022